Allergenkennzeichnung erstellen
Kennzeichne alle 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene auf deiner Speisekarte – automatisch erkannt für jedes Gericht. Wähle deine Betriebsart.
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Gib deine Gerichte ein oder lade deine Speisekarte hoch – die kostenlose Vorschau zeigt dir sofort die erkannten Allergene für deine ersten Gerichte.
Häufige Fragen zur Allergenkennzeichnung
Welche Allergene müssen in der Gastronomie gekennzeichnet werden?
Die LMIV (EU-Verordnung 1169/2011) schreibt die Kennzeichnung von 14 Hauptallergenen vor: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Sie müssen für jedes angebotene Gericht ausgewiesen werden – auch bei loser Ware wie Tagesgerichten oder Buffets.
Reicht ein mündlicher Hinweis auf Allergene aus?
Mündliche Auskunft ist in Deutschland nur zulässig, wenn ein gut sichtbarer Hinweis darauf existiert und eine schriftliche Dokumentation im Betrieb vorliegt, die auf Nachfrage sofort gezeigt werden kann. In der Praxis verlangen Kontrolleure genau diese schriftliche Grundlage – ohne sie drohen Beanstandungen und Bußgelder.
Wie kennzeichne ich Allergene auf der Speisekarte richtig?
Üblich sind Fußnoten mit Buchstaben oder Zahlen hinter jedem Gericht plus eine Legende, die jedes Kürzel einem der 14 Allergene zuordnet. Wichtig ist, dass jedes Gericht einzeln erfasst ist und die Angaben aktuell bleiben – bei jeder Rezeptur- oder Lieferantenänderung muss die Kennzeichnung nachgezogen werden.
Was kostet eine fehlende Allergenkennzeichnung?
Fehlende oder falsche Allergenkennzeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Bundesland und Schwere mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Kommt ein Gast durch eine falsche Auskunft zu Schaden, drohen zusätzlich zivil- und strafrechtliche Folgen – eine saubere Dokumentation schützt doppelt.