KüchenKonform
Pflicht nach EU-Verordnung 852/2004

Temperaturkontrolle in der Gastronomie – diese Grenzwerte gelten

Kühlkette, Kerntemperatur, Warmhalten: Jeder Lebensmittelbetrieb muss kritische Temperaturen messen und dokumentieren. Hier siehst du die wichtigsten Grenzwerte und wie eine Temperaturkontrollliste aufgebaut sein muss.

Beispiel: typische Messpunkte und Grenzwerte

MesspunktGrenzwertHäufigkeitZuständig
Kühlschrank / Kühlraummax. 7 °C (empfohlen 2–5 °C)täglich, mind. 1xKüche
Tiefkühlgerät / TK-Raummax. -18 °Ctäglich, mind. 1xKüche
Wareneingang gekühlte Waremax. 7 °C (Hackfleisch 2 °C, Geflügel 4 °C, Fisch 2 °C)bei jeder LieferungWareneingang
Kerntemperatur beim Garenmind. 72 °C für 2 Minutenstichprobenartig je ChargeKüche
Warmhalten (Theke, Buffet)mind. 65 °Calle 2 StundenService/Küche
Abkühlen gegarter Speisenvon 65 °C auf 10 °C in max. 2 Stundenje ChargeKüche
Fritteusenfettmax. 175 °C, Fettqualität prüfentäglichKüche

Wichtig: Diese Tabelle ist ein verkürztes Beispiel mit gängigen Richtwerten. Deine Liste muss jedes deiner Geräte einzeln aufführen – mit Datum, Messwert, Kürzel und Spalte für Korrekturmaßnahmen.

So muss dokumentiert werden

  1. 1. Jedes Gerät einzeln – Kühlschrank 1, Kühlschrank 2, TK-Truhe, Kühlraum … mit eigenem Grenzwert.
  2. 2. Täglich messen – mindestens einmal pro Tag, bei Wareneingang je Lieferung.
  3. 3. Wert eintragen – Datum, gemessene Temperatur, Kürzel der messenden Person.
  4. 4. Abweichung? Maßnahme! – Grenzwert überschritten: Ursache, Korrekturmaßnahme und Entscheidung über die Ware dokumentieren.
  5. 5. Aufbewahren – ausgefüllte Listen mindestens 1–2 Jahre für die Kontrolle bereithalten.

Temperaturliste allein reicht nicht

Die Temperaturkontrolle ist nur ein Baustein deines gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollsystems. Die Kontrolle fragt außerdem nach Gefahrenanalyse mit kritischen Kontrollpunkten, Reinigungsplan, Wareneingangskontrolle, Schulungsnachweisen und der Allergenkennzeichnung nach LMIV. KüchenKonform erstellt dir alle diese Dokumente in einem Schritt – zugeschnitten auf deinen Betrieb und deine Geräte, inklusive Temperaturkontrolllisten.

Häufige Fragen zur Temperaturkontrolle

Ist eine Temperaturkontrolle in der Gastronomie Pflicht?

Ja. Nach EU-Verordnung 852/2004 muss jeder Lebensmittelbetrieb die Einhaltung der Kühlkette und kritischer Temperaturen im Rahmen seines HACCP-Eigenkontrollsystems überwachen und dokumentieren. Temperaturkontrolllisten für Kühl- und Tiefkühlgeräte gehören zu den ersten Dokumenten, die die Lebensmittelkontrolle sehen will.

Welche Temperaturen muss ich messen und dokumentieren?

Mindestens: alle Kühl- und Tiefkühlgeräte (täglich), Wareneingang gekühlter und tiefgekühlter Ware (je Lieferung), Kerntemperaturen beim Garen kritischer Speisen sowie Warmhaltetemperaturen an Theke oder Buffet. Welche Messpunkte konkret nötig sind, hängt von deinen Geräten und deinem Angebot ab.

Wie oft muss die Kühlschranktemperatur kontrolliert werden?

Üblich und von Kontrolleuren erwartet ist mindestens eine dokumentierte Messung pro Tag und Gerät – mit Datum, gemessenem Wert, Kürzel der messenden Person und einer Spalte für Korrekturmaßnahmen, falls der Grenzwert überschritten wurde.

Reicht eine allgemeine Temperaturlisten-Vorlage aus dem Internet?

Als Startpunkt ja – für die Kontrolle meist nicht. Die Liste muss deine tatsächlichen Geräte einzeln aufführen (Kühlschrank 1, Kühlschrank 2, TK-Truhe, Kühlraum …) und zu deinem HACCP-Konzept passen. Eine generische Liste mit fremden Geräten fällt bei der Lebensmittelkontrolle schnell als Alibi-Dokumentation auf.

Komplette Temperaturlisten + HACCP-Konzept. In 5 Minuten.

Individuell für deine Geräte und dein Angebot, druckfertig als PDF – inklusive Reinigungsplan und Allergenkennzeichnung. Einmalig 39 €, 14 Tage Geld-zurück-Garantie.

Jetzt kostenlos starten

Unsicher, was dir fehlt? Kostenloser Compliance-Check

KüchenKonform erstellt Dokumentationsvorlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Details in den AGB.